Weiterbildungsstipendium
Bis zu 7.200,- Euro Zuschüsse für anspruchsvolle Weiterbildungen
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt motivierte Berufseinsteiger, die sich mit einer anspruchsvollen Weiterbildung neue oder fachübergreifende Kompetenzen aneignen wollen. Das Stipendium wird vom Bundesbildungsministerium vergeben und umfasst Zuschüsse von maximal 7.200,- Euro, verteilt über drei Jahre.
Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Sie sind eine engagierte und leistungsbereite Fachkraft, nicht älter als 25 Jahre und haben eine Ausbildung abgeschlossen? Jetzt wollen Sie sich mit Weiterbildung neue berufliche Möglichkeiten oder gar die Selbstständigkeit erschließen? Dann können Sie das Weiterbildungsstipendium für eine fachbezogene oder fachübergreifende Weiterbildung einsetzen. Dabei kann Ihr Ziel sein, sich im gelernten Beruf weiter zu qualifizieren oder aber sich neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Existenzgründung zu erschließen.
Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium können Sie wie folgt nachweisen:
- Ergebnis Ihrer Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
- Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule
Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sein. Aber auch wenn Sie arbeitslos sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist eine Bewerbung möglich.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend, also zum Beispiel im Fernstudium, erfolgen. Das bedeutet, dass auch Studiengebühren von berufsbegleitenden Studiengängen, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, bezuschusst werden können. Welche Leistungen sind mit dem Stipendium verbunden? Die Stipendiaten werden bis zu drei Jahre lang finanziell bei ihrer fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildung unterstützt. Pro Jahr erhält jeder Stipendiat bis zu 2000 Euro. Dabei ist eine Eigenleistung pro Weiterbildung in Höhe von 10 Prozent erforderlich. Wenn Sie sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben wollen, wenden Sie sich für die Bewerbung an die Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Weitere Informationen: www.sbb-stipendien.de
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