Aufstiegsstipendium
Seit 2008 gibt es das Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene. Damit werden mit bis zu 2700,- Euro im Jahr Studierende gefördert, die ein Erststudium - berufsbegleitend oder in Vollzeit - absolvieren. Es besteht keine Altersgrenze. Bis zu 1000 Aufstiegsstipendien jährlich vergibt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Menschen mit Berufserfahrung bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium. Mit dem Förderprogramm sollen motivierte Erwachsene einen Anreiz bekommen, einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss - berufsbegleitende oder in Vollzeit - zu erwerben und sich so neue Wege für ihre berufliche Entwicklung zu erschließen.
Wer kann sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben?
Das Programm richtet sich vor allem an Studieninteressierte ohne Abitur, die ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben durch
- mehrjährige Berufserfahrung
- Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung)
- eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse)
Um sich für das Stipendium zu bewerben, muss man eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung abgeschlossen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben. Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf kann z.B. durch die Note der Abschlussprüfung nachgewiesen werden (mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte). Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber den Studierenden für das Stipendium vorschlägt und eine Begründung schreibt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sbb-stipendien.de
Bis zu 2700,- Euro jährlich für Studierende im Fernstudium
Das Aufstiegsstipendium fördert auch ein berufsbegleitendes Erststudium wie z.B. ein Fernstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule wie der AKAD University. Studierende ohne Abitur, die bei AKAD berufsbegleitend einen Bachelor-Abschluss anstreben, können jährlich 2700,- Euro für Maßnahmenkosten erhalten.
Nach der Zusage des Aufstiegsstipendiums muss der Stipendiat innerhalb eines Jahres mit seinem Fernstudium beginnen. Aber auch bereits Studierende ohne Hochschulabschluss können sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters noch für das Aufstiegsstipendium bewerben.
Die Förderer und Organisatoren des Aufstiegsstipendiums
Gesellschafter der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe. Die Fördergelder für das Aufstiegsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit, die Auswahl der Stipendiaten übernimmt die SBB.
Fragen zum Studium
Kostenloses Infomaterial anfordern