Bei den Masterstudiengängen wird zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen unterschieden:
Konsekutive Masterstudiengänge vertiefen ein vorhergehendes Bachelorstudium im gleichen oder in einem verwandten Studienfach. Daher stellt das vorhergehende Bachelorstudium die Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium dar.
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge werden in einem neuen Studienfach absolviert und setzten keinen Bachelorabschluss im gleichen oder in einem verwandten Studienfach voraus. Sie schließen sich an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an und bauen nicht auf vorhandenen Kenntnissen aus einem entsprechenden Erststudium auf.
Weiterbildende Masterstudiengänge ähneln den nicht-konsekutiven Studiengängen, setzen allerdings zusätzlich zu einem abgeschlossenen Erststudium eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus. Das vermittelte Wissen eines weiterbildenden Masterstudiengangs soll eng an die beruflichen Erfahrungen der Studierenden anknüpfen.