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Versicherung im Fernstudium: Im Studium richtig versichert sein

In aller Kürze: Versicherung im Fernstudium

- Pflichtversicherung: Krankenversicherung ist auch im Fernstudium unverzichtbar.
- Zusatzversicherungen: Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeit bieten wertvollen Schutz.

Die wichtigsten Versicherungen im Studium im Überblick

Ein Studium ist für Sie eine aufregende Zeit mit vielen neuen Erfahrungen und Herausforderungen. Neben Ihren Lernphasen und Prüfungsstress sollten Sie Ihre finanzielle Absicherung jedoch nicht außer Acht lassen.

Die Krankenversicherung für Studierende ist eine der wichtigsten Versicherungen. Daneben gibt es aber noch weitere Versicherungen wie die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung, die für Studierende relevant sein können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Varianten der Krankenversicherung es für Studierende gibt und welche weiteren Versicherungen wichtig sind.

Krankenversicherung für Studierende ist Pflicht

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Für Sie bedeutet das: Auch Sie müssen krankenversichert sein. Wie Sie sich konkret versichern können und müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Alter
  • Studierendenstatus und Umfang der beruflichen Tätigkeit
  • Höhe des Einkommens

Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Arten von Krankenversicherung zur Verfügung. Den Standard bildet die gesetzliche Krankenversicherung, in der Sie sich bei gewissen Voraussetzungen über die Familienversicherung sogar beitragsfrei versichern können. Alternativ stehen Ihnen die studentische Krankenversicherung oder eine freiwillige Versicherung offen. In bestimmten Fällen können Sie sich außerdem privat versichern.

Welche Krankenversicherung für Studierende?

Wie bereits angesprochen, gibt es mehrere Optionen, wie Sie sich krankenversichern können. Im Folgenden sehen wir uns genauer an, welcher Versicherungsschutz zu wem passt.

Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine sinnvolle Option, die die Mehrzahl der Studierenden in Anspruch nimmt. Dabei werden Sie bei Ihren Eltern versichert – und zwar beitragsfrei.

Der Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung ist an diese Voraussetzungen gekoppelt:

  • Sie sind nicht älter als 25 Jahre.
  • Ihr monatliches Einkommen beträgt maximal 556€ (Verdienstgrenze des Minijobs).
  • Wenigstens ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Sie unterliegen nicht selbst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. als sozialversicherungspflichtige:r Angestellte:r).
  • Sie sind immatrikuliert und haben Anspruch auf den Studierendenstatus.

Sind Sie bereits verheiratet oder in einer Lebenspartner:innenschaft? Dann können Sie sich unter Umständen über die Familienversicherung des Ehepartners oder der Ehepartnerin versichern lassen. So sind Sie ebenfalls beitragsfrei familienversichert.

Studentische Krankenversicherung (KVdS) im Fernstudium

Sobald Sie 25 Jahre alt sind, können Sie sich im Regelfall nicht mehr kostenlos über die Familienversicherung versichern. Dennoch besteht die Möglichkeit, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen.

Ob Sie sich in der studentischen Krankenversicherung absichern können, hängt davon ab, in welchem Umfang Sie sich Ihrem Studium widmen:

  • Als Vollzeitstudierende können Sie sich in dem vergünstigten Studierendentarif versichern lassen, solange Sie nicht älter als 30 Jahre sind.

  • Arbeiten Sie pro Woche mehr als 20 Stunden (Ausnahmen gelten für Wochenend- und Nachtarbeit), verlieren Sie den Studierendenstatus und damit den Anspruch auf die studentische Krankenversicherung.

  • Wenden Sie mehr als 50% der Zeit eines Vollzeitstudiums für Ihr Studium auf, steht Ihnen die studentische Krankenversicherung ebenfalls offen. Ein Vollzeitstudium entspricht pro Semester 30 Credit Points (ECTS). Absolvieren Sie also ein Studium mit mindestens 16 ECTS pro Semester, ist die Versicherung über die KVdS möglich.

  • Wenn Sie die genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen (z. B. durch eine zu hohe Arbeitszeit oder den Wechsel in ein Fernstudium in Teilzeit), endet die studentische Krankenversicherung.

Absolvieren Sie ein Teilzeitstudium, kommt die KVdS eigentlich nicht infrage. Ausnahmen gelten jedoch, wenn Sie neben dem Studium höchstens auf Minijobbasis arbeiten. Dann können Sie über die freiwillige studentische Krankenversicherung abgesichert werden.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Studierende

Wenn Sie 30 Jahre alt sind und in einem Studiengang immatrikuliert sind, endet die Versicherungspflicht und Sie können sich nicht mehr über die studentische Krankenversicherung versichern. Sie können sich nun freiwillig gesetzlich versichern. Dazu entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse und stellen einen Aufnahmeantrag.

Tipp: Die freiwillige Krankenversicherung für Studierende ist übrigens auch dann eine Option, wenn Sie bereits 14 Fachsemester studiert haben.

Private Krankenversicherung für Studierende

Studierende dürfen zur privaten Krankenversicherung wechseln, auch wenn sie zuvor in einer gesetzlichen Krankenkasse oder über die Eltern gesetzlich versichert waren. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie sich innerhalb von drei Monaten ab der Einschreibung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Allerdings sind Sie an Ihre Entscheidung gebunden – die gewählte Krankenversicherung gilt für Ihre gesamte Studienzeit.

Die PKV kann als Krankenversicherung günstiger sein, wenn einer Ihrer Elternteile verbeamtet ist. Dann erhalten Sie Beihilfe und zahlen günstigere Beiträge, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Bedenken Sie allerdings, dass Sie durch die eigene Versicherung auch dann bereits Beiträge zahlen, wenn Sie noch beitragsfrei über Ihre Eltern versichert werden könnten.

Krankenversicherung für bestimmte Situationen

Sind Sie unsicher, ob Sie beim Thema Versicherung alles beachtet haben? Wir zeigen Ihnen einige speziellere Situationen:

  • Urlaubssemester: Während eines Urlaubssemesters bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Entsprechend bleiben Sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder privat, falls Sie sich haben befreien lassen.
  • Duales Studium: Bei einem Dualen Studium befinden Sie sich neben dem Fernstudium in einer Art von Ausbildungsverhältnis und sind über Ihren Ausbildungsbetrieb versichert – im Regelfall gesetzlich.
  • Teilzeitstudium ohne Job: Studieren Sie lediglich in Teilzeit, arbeiten nebenbei aber nicht, können Sie sich über die Familienversicherung versichern lassen.
  • Bezug von BAföG: Beziehen Sie BAföG, haben Sie unter 30 Jahren Anspruch auf die studentische Krankenversicherung. Dafür erhalten Sie einen BAföG-Zuschlag für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Umfassender Versicherungsschutz für Studierende im Fernstudium

Beim Thema Versicherung sollten Sie nicht nur an die Kranken- und Pflegeversicherung denken – es gibt nämlich sehr viele weitere Arten von Versicherungen. Nicht alle brauchen Sie unbedingt während des Studiums. Bei einigen macht der Abschluss aber bereits frühzeitig Sinn.

Private Haftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzansprüchen

Fügen Sie anderen versehentlich einen Schaden zu, müssen Sie nach dem deutschen Recht für diesen aufkommen. Da während des Studiums jedoch das Geld oft knapp ist, sind auch kleinere Schäden schon ein Problem. Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht teuer (schon unter 100€/Jahr), leistet aber im Schadensfall in Höhe von bis zu mehreren Millionen.

Gut zu wissen:

Oft sind Studierende über ihre Eltern haftpflichtversichert. Werfen Sie einen Blick in die Vertragsbedingungen. Handelt es sich um einen Familientarif, müssen Sie sich wahrscheinlich nicht gesondert absichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie für den Fall ab, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Falls Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie eine monatliche Rente. Das erscheint Ihnen während des Studiums noch etwas verfrüht? Keineswegs! Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Angestellte und Selbstständige.

Private Unfallversicherung für Studierende

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Sie zwar während der Arbeit und während Ihrer Aufenthalte in einer Hochschule. Als Fernstudierende besuchen Sie jedoch im Regelfall nie den Hörsaal, sondern lernen zu Hause. Und hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Deshalb ist es empfehlenswert, in eine private Unfallversicherung zu investieren. Damit sind Sie auch im Fernstudium während der Freizeit und beim Lernen im Park versichert.

Hausratversicherung für Studierende sinnvoll?

Eine Hausratversicherung benötigen Sie nur, wenn Sie außerhalb Ihres Elternhauses wohnen. Haben Sie nur ein kleines WG-Zimmer mit Bett, Schrank und Schreibtisch, ohne teure Einrichtungsgegenstände? Dann können Sie sich die Hausratversicherung häufig sparen. Besteht hingegen die Gefahr, dass bei einem Einbruch oder Wasserrohrbruch ein größerer Schaden entsteht, lassen Sie sich zur Hausratversicherung beraten.

Tipp:

Viele Versicherungen bieten spezielle Versicherungspakete, die besonders für junge Menschen bis zu 23 Jahren geeignet sind. Sie kombinieren etwa Privathaftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung in einem Tarif. Diese günstigeren Tarife lohnen sich aber nur, wenn Sie die genannten Versicherungen auch tatsächlich benötigen.

Auslandskrankenversicherung für Auslandsaufenthalte

Möchten Sie während Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren, informieren Sie sich am besten schon im Vorfeld, ob Sie eine Auslandskrankenversicherung benötigen. Im EU-Ausland ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz regelmäßig nicht erforderlich, da es häufig Sozialabkommen gibt. Allerdings gibt es oft keine Kostenübernahme für bestimmte Leistungen, wie Krankenrücktransporte. Im Nicht-EU-Ausland benötigen Sie allerdings eine private Krankenversicherung.

Richtig versichern als Studierende

Während des Studiums ist das Geld meist etwas knapp. Sie sollten allerdings nicht an Ihrer persönlichen Absicherung sparen. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Versicherungsarten und stellen Sie Ihr individuelles Versicherungspaket zusammen.

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Über die Autor:innen

Sabine Hutter

Mit ihrer langjährigen Tätigkeit als Texterin und eigener Erfahrung im Fernlernen und Selbststudium bringt sie neue Impulse in die inhaltliche Gestaltung unserer Bildungsangebote ein. Als staatlich geprüfte Betriebswirtin mit dem Schwerpunkt Personalwirtschaft unterstützt sie die AKAD bei der Erstellung hochwertiger, praxisorientierter Inhalte, die Studierenden eine wertvolle Grundlage für ihre berufliche Weiterentwicklung bieten.

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