Drei Studierende stehen zusammen im Hof

Studiengänge ohne NC: Alles, was Sie wissen müssen

Zulassungsfrei und zulassungsbeschränkt - Entscheidende Begriffe bei der Studienbewerbung

Zunächst ist es wichtig, die Begriffe "zulassungsfrei" und "zulassungsbeschränkt" zu klären. Für beide Arten von Studiengängen ist der Numerus Clausus (NC) entscheidend - eine Notengrenze, die für die Zulassung zu bestimmten Studiengängen an Hochschulen gilt. Dieser Wert zielt darauf ab, die Vergabe der verfügbaren Studienplätze gerecht zu verteilen.

Zulassungsfreie Studiengänge sind frei vom Numerus Clausus (NC), sodass jede Person, die über die allgemeine Hochschulreife oder das Fachabitur verfügt, einen Studienplatz erhalten kann.

Im Gegensatz dazu sind zulassungsbeschränkte Studiengänge durch einen festgelegten NC limitiert. Hier gilt: Je besser die Noten, desto höher die Chance auf einen Studienplatz. 

Der NC-Wert wird anhand der Abiturnote und der Anzahl der Bewerber:innen für bestimmte Fächer festgelegt. Je höher die Nachfrage und je begrenzter die Plätze, desto höher fällt der NC-Wert aus. Dies kann dazu führen, dass begehrte Fächer wie Medizin oder Jura sehr hohe NC-Werte aufweisen.

Zulassungsfreie Studiengänge bieten den Vorteil, dass keine Notengebung über die Studienplatzvergabe entscheidet. Alle Bewerber:innen, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, können einen Platz bekommen.

Welche Vorteile bieten zulassungsfreie Studiengänge?

Zulassungsfreie Studiengänge stehen allen Studierenden, unabhängig von ihrer Abiturnote, offen. Dies schafft mehr Chancengleichheit und ermöglicht eine größere Vielfalt an Studienrichtungen.

Zudem bieten zulassungsfreie Studiengänge oft die Möglichkeit, sich auch für einen Studiengang zu entscheiden, den sie nicht als Wahlfach oder Leistungskurs im Abitur angegeben haben, aber dennoch großes Interesse bei ihnen weckt und in dem sie eine hohe Affinität aufweisen.

Wie wird der NC für Studiengänge festgelegt?

Der Numerus Clausus (NC) für Studiengänge wird anhand der Abiturnoten der Bewerber:innen und der Anzahl der verfügbaren Studienplätze festgelegt. Je nach Nachfrage und den zur Verfügung stehenden Kapazitäten kann der NC-Wert von Jahr zu Jahr variieren.

Die Festlegung des NC-Werts erfolgt durch die Hochschulen in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland und kann je nach Studiengang und Hochschule unterschiedlich sein.

Wie unterscheiden sich zulassungsfreie von zulassungsbeschränkten Studiengängen?

Zulassungsfreie Studiengänge bieten damit allen Bewerber:innen die gleiche Chance auf einen Studienplatz, unabhängig von ihren Noten. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen dagegen haben Bewerber:innen mit sehr guten Abiturnoten eine höhere Chance auf einen Studienplatz als Bewerber:innen mit schlechteren Noten. Zulassungsfreie Studiengänge ermöglichen daher eine breitere Vielfalt an Studienmöglichkeiten und fördern die individuelle Entfaltung und Interessen der Studierenden.

Wie viele Studiengänge in Deutschland sind zulassungsbeschränkt? 

In Deutschland sind rund die Hälfte aller Studiengänge zulassungsbeschränkt, was bedeutet, dass für diese Studiengänge ein Numerus Clausus (NC) festgelegt ist. Beliebte Fächer sind beispielsweise Medizin, Jura oder Psychologie.

Es gibt jedoch auch Studiengänge aus den Bereichen der Geisteswissenschaften, der Kunst oder des Designs, die zulassungsfrei sind und somit ohne NC zugänglich sind.

Alternativen für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit hohen NC-Werten

Für Studieninteressierte, die aufgrund eines hohen NC keine Zulassung zu ihren Wunschfächern erhalten haben, bieten alternative Studiengänge ohne Numerus Clausus (NC) eine attraktive Option. Diese Studiengänge ermöglichen den Zugang zu bestimmten Fachrichtungen, ohne dass die Abiturnote darüber entscheidet, wer einen Studienplatz erhält.

Ein alternativer Studiengang zum zulassungsbeschränkten Studiengang Psychologie wäre zum Beispiel das Studium der Wirtschaftspsychologie, welches zentrale Inhalte aus Psychologie und BWL vereint.

Alternative Studiengänge können in verschiedenen Bereichen wie Geisteswissenschaften, Kunst, Sozialwissenschaften oder Pädagogik angeboten werden. Die Auswahl der Bewerber:innen in diesen Studiengängen erfolgt oftmals durch andere Zulassungsverfahren, wie etwa durch Auswahlgespräche, Eignungstests oder praktische Aufnahmeverfahren.

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