Eine Pflanze und Münzen in einer Glasschale.

BAföG-Fernstudium

finanzielle Unterstützung für Ihr Studium

Schluss mit kompliziert

Mit meinBafög wird der Antrag kinderleicht

Ein Fernstudium kann eine spannende und bereichernde Erfahrung sein, bringt aber in Hinblick auf die Kosten eines Studiums oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Glücklicherweise gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten, um Studierende in ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Eine solche Möglichkeit ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das die staatliche finanzielle Unterstützung von Schüler:innen und Studierenden regelt.

BAföG leicht gemacht: Digitaler Antrag über meinBafög

Wenn es um die Beantragung von BAföG geht, schrecken viele aufgrund der langen Wartezeiten und des aufwändigen Papierkrams zurück. Die Beantragung über die BAföG-externe Plattform meinBafög bietet Ihnen die Möglichkeit, BAföG schnell, kostenlos und unkompliziert mit nur wenigen Klicks online zu beantragen. Somit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern können gleichzeitig alle notwendigen Dokumente digital übermitteln und sich auf das Wesentliche fokussieren: Ihr Studium. Sollten Sie dann doch Fragen zu Ihrem Antrag haben, können Sie sich an Ihre persönliche Ansprechperson auf der Plattform wenden. Dank der Erinnerungs-E-Mails verpassen Sie auch keine wichtigen Fristen für Ihre Anträge.

Ihre Vorteile bei der BAföG-Beantragung über meinBafög auf einen Blick:

  • Live-BAföG-Rechner: Rechnen Sie schon jetzt aus, wie viel BAföG Ihnen zusteht.
  • Persönliche Ansprechperson: Bei Fragen sind Sie nicht allein.
  • Schnelle Beantragung: Für den digitalen Antrag benötigen Sie nur 30 Minuten.
  • Checklisten: Diese helfen Ihnen dabei, über alle nötigen Unterlagen den Überblick zu bewahren.
  • Unkomplizierter BAföG-Folgeantrag: Ihre Daten werden für Folgeanträge gespeichert.

Was ist ein BAföG-Fernstudium? 

Ein BAföG-Fernstudium steht für die Möglichkeit, ein Studium per Fernunterricht zu absolvieren und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies ist besonders attraktiv für Menschen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht in der Lage sind, eine Präsenz-Hochschule zu besuchen, oder ein Fernstudium bevorzugen, da es ihnen Freiräume in der Wahl ihrer Lernzeiten und ihrer räumlichen Lernumgebung schafft. Da sich diese Freiräume aber viele nicht leisten können, setzt das BAföG-Fernstudium genau dort an und ermöglicht es Studierenden, sich diese Flexibilität finanzieren zu können.  

Welche Voraussetzungen gelten für das BAföG-Fernstudium? 

Um BAföG für ein Fernstudium beantragen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Fernstudierende können genauso wie Vollzeit-Studierende an einer Präsenz-Hochschule BAföG für einen Bachelor-Studiengang oder einen Master-Studiengang beantragen, sofern  

  • sie an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die Fernstudiengänge anbietet. 
  • der gewählte Bachelor- oder Master-Studiengang in der Vollzeit-Version absolviert wird und somit förderungsfähig ist. 
  • das 45ste Lebensjahr noch nicht abgeschlossen wurde. 

Beispiel 1: Susan Köhler, 30 Jahre alt, hat nach ihrer kaufmännischen Ausbildung und nach acht Jahren Praxiserfahrung beschlossen, ein Bachelor-Studium an der AKAD University in Marketing B.A. zu starten. Hierfür hat sie in ihrem Unternehmen ihr Arbeitsverhältnis auf einen Mini-Job umgestellt, um weiterhin in verkürztem Rahmen tätig zu bleiben, und absolviert nun in Vollzeit ihr BAföG-Fernstudium.  

Beispiel 2: Jens Müller, 24 Jahre alt, hat direkt nach seinem Bachelor-Studium in Mathematik ein Studium an der AKAD University in Data Science M.Sc. begonnen und erhält nun auch für das Master-Studium ein Fernstudium-BAföG.

Wie hoch ist der BAföG-Anspruch und Höchstsatz? 

Der BAföG-Anspruch variiert je nach persönlicher Situation. Er setzt sich u. a. aus dem Grundbedarf, dem Wohnzuschlag, der Krankenversicherungspauschale und möglichen Zuschlägen für Kinderbetreuungskosten zusammen. Der BAföG-Bedarfssatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter fällt beispielsweise das Einkommen der Eltern oder Ehepartner. Es ist wichtig zu beachten, dass der BAföG-Höchstsatz regelmäßig angepasst wird, daher lohnt es sich, stets die aktuellen Richtlinien beim BAföG-Amt zu prüfen. 

Gibt es elternunabhängiges BAföG für das Fernstudium? 

Eine besondere Form des BAföG ist das elternunabhängige BAföG. Dieses steht jenen Studierenden zu, die nicht mehr von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig sind und davon unabhängige finanzielle Unterstützung erhalten. Auch hierfür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein bestimmtes Mindestalter. Bei einem elternunabhängigen BAföG-Antrag wird das eigene Einkommen in der Festlegung des BAföG-Satzes angerechnet.

Duales Studium und BAföG? 

Bezüglich einer Ausbildungsförderung im dualen Studium besteht häufig die Annahme, dass man aufgrund der Ausbildungsvergütung nicht mehr BAföG-berechtigt ist - das ist allerdings falsch. Sie haben auch im dualen Studium Anspruch auf BAföG, der sich mit Ihrer Ausbildungsvergütung berechnet. Der Anspruch ist lediglich abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und der Art des dualen Studiengangs, da nicht für jedes duale Studium ein BAföG-Anspruch besteht. Allgemein gelten die folgenden Ausnahmen, die Sie bezüglich Ihres BAföG-Anspruchs im dualen Studium beachten sollten: 

  • die Ausbildungsvergütung darf den Betrag von 861€/Monat nicht übersteigen
  • der im BAföG geregelte Freibetrag von 520€/Monat gilt nicht beim Erhalt einer Ausbildungsvergütung
  • sofern keine Ausbildungsvergütung vorliegt, gilt der im BAföG geregelte Freibetrag von 520€/Monat
  • viele Arten von dualen Studiengängen sind grundsätzlich nicht BAföG-förderfähig, erkundigen Sie sich dafür beim Studierendenwerk vor Beantragung

Lassen Sie sich davon allerdings nicht entmutigen, einen BAföG-Antrag zu stellen - unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sie im dualen Studium förderungsberechtigt sein.

Aufstiegs-BAföG für Fernlehrgänge zu Fort- und Weiterbildungen 

Entscheiden Sie sich dafür, eine Fortbildung als Fernlehrgang bei der AKAD University zu machen, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung gemäß dem BAföG. Mögliche Fort- und Weiterbildungen können Meister- oder IHK-Weiterbildungen sein, für die Sie das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen können. Dabei müssen Sie lediglich beachten, dass Sie noch nicht über eine gleichwertige berufliche Qualifikation verfügen - die Fortbildung soll Sie folglich auf einen Abschluss vorbereiten, der über dem Niveau Ihres aktuellen Abschlusses liegt. 

Warum lohnt sich ein Aufstiegs-BAföG?

  • finanzielle Absicherung 
  • Förderbedarf bei Fort- und Weiterbildungen in Teilzeit 
  • keine Altersbegrenzung für den Förderanspruch

Aufstiegs-BAföG beantragen können Handwerker:innen und Fachkräfte, 

  • die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
  • die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung, jedoch über eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis, verfügen. Diese muss fachlich zum angestrebten Fortbildungsziel passen.

Wie erfolgt die Rückzahlung? 

Für die Rückforderung des BAföG ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Dieses informiert die BAföG-Empfangenden rechtzeitig über die Verpflichtung zur Rückzahlung, die in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt, was normalerweise der Regelstudienzeit entspricht. Der maximale Zeitraum für die Rückzahlung beträgt 20 Jahre. Für Absolvierende eines Zweitstudiums, zu dem auch Master-Studiengänge gehören, gilt die Förderungshöchstdauer des Erststudiums, das durch ein BAföG-Darlehen unterstützt wurde. Wurde während des Studiums auch ein Bankdarlehen aufgenommen, muss dieses zuerst zurückgezahlt werden. Der Beginn der Rückzahlung für das BAföG verschiebt sich dann entsprechend des Tilgungsplans für das Bankdarlehen und startet unmittelbar im Monat nach Fälligkeit der letzten Rate des Bankdarlehens.

Wie hoch ist die Rückzahlungsrate? 

Das BAföG-Darlehen ist ein zinsloses Darlehen. Die monatliche Rückzahlungsrate liegt bei 130 Euro und ist gebündelt in einem Dreimonatsrhythmus fällig. Studierende müssen insgesamt bis zu 10.010 Euro zurückzahlen und sind nach maximal 20 Jahren von ihrer Restschuld befreit – sofern sie sich innerhalb dieses Zeitraums um die Tilgung bemüht haben.  

Kleiner Tipp: Wer das Darlehen bereits vor seiner Fälligkeit anfängt zu tilgen oder bereits getilgt hat, bekommt einen Teil der Schulden erlassen.   

Noch Fragen?  

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich an das BAföG-Amt oder die AKAD-Studienberatung wenden.

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