Ist der Studiengang von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen?
Bei nicht-akademischen Weiterbildungen im Fernstudium sind folgende Kriterien qualitätsrelevant:
Die Weiterbildung ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen und entspricht damit den Qualitätsanforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Studierende erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat zum Lehrgang oder zur Vorbereitung auf eine externe Prüfung (z. B. IHK-Prüfung oder Prüfung „Staatlich geprüfte:r Übersetzer:in“).
Leistungen werden transparent bewertet (z. B. mit Credits nach internationalem ECTS-Standard), sodass Studierende darauf aufbauend ihre Leistungen auf ein Hochschulstudium anrechnen lassen könnten.